Betreuung im eingeschränkten Schulbetrieb - neue Vorgaben des Ministeriums

von Egon Kaufmann
22. April 2020

Liebe Eltern,

seit heute (22.04.2020) gibt es bezüglich Betreuung im eingeschränkten Schulbetrieb eine wichtige Neuerung.
Laut Ministerium können Eltern, aus welchen Gründen auch immer, ihre Kinder zur schulischen Betreuung schicken.
Wichtiger Zusatz - auch jene Eltern, die nicht in den früher angeführten systemrelevanten Berufen (Medizin, Sicherheit, Betreuung, Handel/Verkauf usw.) arbeiten können das Angebot der Schulen nützen.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben an die Schulen:

"Ursprünglich hieß es, dass die Betreuung für Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen angeboten werden sollte. Inzwischen hat Bundesminister Faßmann aber erklärt, dass die Betreuung für alle Kinder von Eltern, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst zu Hause für die Betreuung sorgen können, offenstehen muss. ......... , dass es Entscheidung der Erziehungsberechtigten ist, ob sie die Kinder in der Schule betreuen lassen wollen. Das Abweisen von Kindern ist nicht zulässig und die Eltern müssen sich nicht dafür rechtfertigen, warum sie ihre Kinder zur Betreuung an die Schule übergeben."

Bitte meldet somit eure Kinder frühzeitig, falls notwendig, zur Betreuung an, damit wir die notwendigen Planungen und Schutzmaßnahmen (Klassenräume, Hygiene usw.) vorbereiten können.

 

Danke - Egon Kaufmann