Bestätigungen
1. Bestätigung über die Betreuung in der Schule:
Schülerinnen und Schüler, die in der Schule betreut werden, sollten auf Grund der Ausgangsbeschränkungen und der nunmehr landesweiten Quarantänemaßnahmen im Falle einer Kontrolle eine Bestätigung der Schule mit sich führen, dass sie in die Schule und retour gebracht werden müssen und zu diesem Zweck außer Haus sind.
2. Bestätigung über die Betreuung zu Hause:
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten benötigen teilweise für ihren Arbeitgeber/ihre Arbeitgeberin eine Bestätigung, dass sie die Kinder zu Hause betreuen, um von der Arbeit fernbleiben zu können.